Die Wohnungen für 2 Personen sind alle gemauert und unterscheiden sich in Größe und Aufteilung der Innenräume. Alle Unterkünfte sind mit Klimaanlage, italienischem Satellitenfernsehen und einer Veranda mit Tor ausgestattet.
Wöchentliche Preise 2024
Preis ab |
Zeitraum A 11/05 - 01/06 07/09 - 28/09 |
Zeitraum B 01/06 - 15/06 31/08 - 07/09 |
Zeitraum C 15/06 - 29/06 24/08 - 31/08 |
Zeitraum D 29/06 - 27/07 |
Zeitraum E 27/07 - '03/08 |
Zeitraum F 17/08 - 24/08 |
Zeitraum G 03/08 - 17/08 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rosmarino 2 Pax | € 165 | € 220 | € 365 | € 520 | € 570 | € 650 | € 890 |
Oleandro 2 Pax | € 180 | € 240 | € 385 | € 540 | € 610 | € 690 | € 930 |
Kleine Villa 2 Pax | € 195 | € 255 | € 410 | € 560 | € 650 | € 740 | € 950 |
Wöchentliche
Preise 2024 Preis ab |
A 13/05 - 01/06 07/09 - 30/09 |
B 01/06 - 15/06 31/08 - 07/09 |
C 15/06 - 29/06 24/08 - 31/08 |
D 29/06 - 27/07 |
E 27/07 - 03/08 |
F 17/08 - 24/08 |
G 03/08 - 17/08 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rosmarino 2 Pax | € 165 | € 220 | € 365 | € 520 | € 570 | € 650 | € 890 |
Oleandro 2 pax | € 180 | € 240 | € 385 | € 540 | € 650 | € 690 | € 950 |
Kleine Villa 2 Pax | € 195 | € 255 | € 410 | € 560 | € 650 | € 740 | € 950 |
Frühbucherangebot mit begrenzter Verfügbarkeit:
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PREISE ENTHALTEN:
▪ Strom, Gas und Parkplatz.
▪ Satellitenfernsehen mit vollständigem SKY-Italien-Abonnement (die Wohnwagen sind nicht mit einem Fernseher ausgestattet).
▪ Klimaanlage (nicht in Wohnwagen vorhanden).
▪ Freier Wi-Fi-Bereich..
DIE PREISE BEINHALTEN NICHT:
▪ Rückzahlbare Kaution in Höhe von 50 Euro als Entschädigung für eventuelle Schäden.
▪Tägliche Kurtaxe für Personen über 14 Jahre: 1 Euro für die Monate Mai und Oktober und 2 Euro für die Monate Juni bis September für maximal 10 aufeinanderfolgende Nächte (C.C. Beschluss Nr. 55 vom 30.11.2021).
OBLIGATORISCHE ENDREINIGUNGSKOSTEN
▪ Villetta Ginepro 3 pax, Rosmarino 2 pax, Oleandro 2 pax, Wohnwagen: 45 euro
▪ Wohnung 4 pax, Villetta Ginepro 4 pax, Kleine Villa 2 pax:
50 euro
▪ Große Villa, Villetta Agrumeto: 55 euro
▪ Beitrag von 50 Euro, die in Anwesenheit eines Haustieres erforderlich ist.
BUCHUNGSMODALITÄTEN
Für die Buchung ist eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags per Banküberweisung erforderlich. Der Restbetrag ist am Tag des Aufenthaltsbeginns fällig.
STORNIERUNG
DER RESERVIERUNG
Im Falle einer Stornierung des Aufenthalts wird die Anzahlung nur zurückerstattet, wenn die Stornierung 40 Tage vor Beginn des gebuchten Zeitraums eingeht. Wenn die Anzahlung zurückerstattet wird, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro einbehalten.
CHECK IN - CHECK OUT
Die Unterkunft wird ab 17.00 Uhr zur Verfügung gestellt (wenn sie früher verfügbar ist, kann der Zugang auch früher erfolgen) und muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr
geräumt werden.
AUSSTATTUNG VON GEHÄUSELÖSUNGEN
Die Küche jeder Unterkunft ist mit einem Kühlschrank mit Gefrierfach, Töpfen und Pfannen, Besteck und Geschirr ausgestattet, mit Ausnahme der Kaffeemaschine. Es gibt keine Handtücher und Bettwäsche, die gegen eine Gebühr gemietet werden können, sowie Küchenwäsche.
ART DER ZAHLUNG DES RESTBETRAGS FÜR DEN AUFENTHALT
Sie können Ihren Aufenthalt in bar, per Banküberweisung oder Kreditkarte bezahlen.
HAUSTIERE
Ein Haustier ist pro Unterkunft erlaubt,
nach Ermessen der Rezeption. Um das Wohlbefinden unserer Gäste (Menschen und Tiere) zu gewährleisten, ist eine maximale Anzahl von Hunden gleichzeitig auf dem Campingplatz erlaubt. Die tatsächliche Möglichkeit des Aufenthalts sollte immer vor Ihrer Ankunft durch Kontaktaufnahme mit uns überprüft werden. Hunde mit Aggressionssyndrom und Hündinnen in der Brunstphase sind nicht erlaubt.
1. CHECK-IN
Bei der Ankunft müssen die Gäste die Anzahl der Familien- oder Gruppenmitglieder angeben, einschließlich der Kinder und Haustiere, und einen gültigen Ausweis zur Registrierung vorlegen. Die Direktion kann einen der Ausweise bis zur Abreise aufbewahren. Jede Änderung der Teilnehmerzahl muss der Direktion mitgeteilt werden.
2. BESUCHER
Besucher werden nur mit Genehmigung der Direktion und nach Hinterlegung eines Ausweises an der Rezeption zugelassen. Neben der Zahlung des doppelten Aufenthaltstarifs werden bei unberechtigter Anwesenheit die gesetzlich vorgesehenen Strafen verhängt und die gesamte Gruppe wird vom Campingplatz verwiesen.
3. MINDERJÄHRIGE
Minderjährige sind nur in Begleitung von Eltern oder erwachsenen Verwandten zugelassen. Die Kinder müssen bei der Benutzung der verschiedenen Einrichtungen und der Toiletten stets von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Die Eltern sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich.
4. CAMPINGPLATZ
Die Zuweisung des Stellplatzes und des Parkplatzes erfolgt durch die Direktion, die je nach Verfügbarkeit die Wünsche der Gäste berücksichtigen kann. Es ist nicht erlaubt, den Stellplatz ohne Genehmigung zu wechseln. Die Tagestarife des Campingplatzes sind nicht von der Ankunftszeit abhängig. Der Abreisetag wird auch gezählt, wenn er nach 12:00 Uhr erfolgt.
5. FERIENDORF
Die Wohnlösungen werden um 17:00 Uhr des Anreisetages übergeben und müssen bis spätestens 10:00 Uhr des Abreisetages verlassen werden. Die Gäste sind verpflichtet, der Direktion jedes Problem unverzüglich mitzuteilen, um eventuelle Wartungsarbeiten zu veranlassen. Die Gäste sind für Schäden verantwortlich. Die Bezahlung der Endreinigung ist obligatorisch und die Kosten hängen von der Art der Unterkunft ab. In jedem Fall müssen die Gäste den Kühlschrank, die Kochnische, die Spüle und die Kochutensilien reinigen, andernfalls werden die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.
6. HAFTUNG
Die Nutzung der Sport- und Freizeiteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Rezeption haftet nicht für Schäden an Personen oder Sachen. Die Rezeption haftet nicht für Schäden, die von anderen Gästen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Haus- und/oder Wildtieren, Krankheiten und Epidemien, auch an Pflanzen, oder anderen Ursachen verursacht werden, die nicht auf das Verschulden des Campingplatzpersonals zurückzuführen sind.
Die mögliche Unterbrechung der Strom-, Gas-, Wasserversorgung oder anderer Dienstleistungen des Campingplatzes aufgrund von Störungen oder höherer Gewalt verpflichtet die Rezeption nicht zu Schadensersatz oder Rückerstattung jeglicher Art.
7. VERBOTE UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Es ist strengstens verboten, im Inneren des Campingplatzes Feuer zu machen. Es ist erlaubt, den Grill zu benutzen, wobei darauf zu achten ist, dass er nach dem Gebrauch ausgeschaltet wird, es sei denn, er beschädigt den Boden nicht und sein Rauch stört die Nachbarn nicht.
Es ist strengstens verboten, Pflanzen zu schneiden, Gruben um die Zelte zu graben, kochende Flüssigkeiten, Reinigungsmittel oder Abfälle auf den Boden zu schütten und die Campingausrüstung zu beschädigen.
Verlassen Sie die benutzten sanitären Anlagen so, wie Sie sie vorfinden möchten. Das Waschen von Geschirr und Kleidung ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Die elektrischen Anschlüsse an den Steckdosen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmerkmale aufweisen. Die elektrische Energie wird mit einer Stärke von 6 Ampere verteilt. Es ist strengstens untersagt, die elektrischen Anlagen in irgendeiner Weise zu manipulieren.
Es ist strengstens untersagt, chemische Toiletten oder Abwasserbehälter in Toiletten oder anderen ungeeigneten Orten zu entleeren. Es besteht die Pflicht, die dafür vorgesehenen chemischen Toiletten zu benutzen.
Wir bitten unsere Gäste, jeden, der sich nicht an die Regeln hält, sofort bei der Direktion zu melden.
8. RUHEZEIT
Von 00:00 bis 7:00 Uhr ist Ruhe vorgeschrieben. Während dieser Zeit ist der Campingplatz geschlossen und es ist verboten, Autos und Motorräder zu starten, auf dem Campingplatz herumzufahren und die Ruhe mit Radio, Spielen, Musikinstrumenten und lärmenden Treffen zu stören. Es wird auch empfohlen, die nachmittägliche Ruhezeit von 14:00 bis 16:00 Uhr auf die gleiche Weise zu respektieren. Auch außerhalb der Ruhezeiten sind lärmende und störende Verhaltensweisen, die andere Gäste belästigen, stets verboten.
9. AUFBEWAHRUNG VON WERTGEGENSTÄNDEN
Jeder Gast ist verpflichtet, auf sein Eigentum zu achten. Auch wenn der Campingplatz ständig überwacht wird, reagiert die Direktion in keinem Fall auf Verluste und/oder Schäden. Es ist daher ratsam, auf die persönlichen Gegenstände zu achten, sie nicht unbeaufsichtigt zu lassen und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Jeder, der einen Gegenstand auf dem Campingplatz findet, ist verpflichtet, ihn bei der Direktion abzugeben, die ihn dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgibt.
10. HUNDEFREUNDLICHES CAMPINGPLATZ
Ein Haustier ist pro Unterkunft und pro Stellplatz nach Ermessen der Rezeption erlaubt. Um das Wohlbefinden unserer Gäste (Menschen und Tiere) zu gewährleisten, ist eine maximale Anzahl von Hunden gleichzeitig auf dem Campingplatz erlaubt. Die tatsächliche Möglichkeit des Aufenthalts muss immer vor Ihrer Ankunft durch Kontaktaufnahme mit uns überprüft werden. Hunde mit Aggressionssyndrom und Hündinnen in der Brunstphase sind grundsätzlich nicht erlaubt. Die Hunde müssen geimpft sein und von den Besitzern immer unter strenger Kontrolle gehalten werden, die für Schäden an Personen und/oder Sachen haften. In den Gemeinschaftsbereichen müssen Hunde immer an der Leine geführt werden und ihre Besitzer sind immer verpflichtet, ihr Hundekot aufzusammeln.
11. HUNDEAUSLAUFGEBIET
Gäste, die den Hundeauslaufbereich betreten, müssen das Tor sofort schließen und sicherstellen, dass es sicher verschlossen ist, und sie müssen stets verhindern, dass anwesende Hunde während ihres Zugangs entkommen. Der Besitzer/Halter darf seinen Hund mitnehmen, sofern er ihn unter ständiger Kontrolle hat, indem er das Tier vollständig, kontinuierlich und absolut beherrscht. Dem Eigentümer/Besitzer ist es untersagt, mit Hunden einzutreten, die sich als aggressiv oder gefährlich erwiesen haben.
Zur Vermeidung von Konflikten, die nicht sicher bewältigt werden können, muss jeder Hundeführer die Angemessenheit des Betretens und des Aufenthalts seines eigenen Hundes beurteilen und dabei das Verhalten der anderen anwesenden Tiere berücksichtigen. In jedem Fall muss der Hundeführer immer einen Maulkorb und eine Leine tragen und im Bedarfsfall eingreifen, da er stets für das Wohlergehen, die Kontrolle und das Verhalten des Tieres verantwortlich ist und sowohl zivil- als auch strafrechtlich für Schäden oder Verletzungen an Personen, Tieren und Eigentum haftet, die durch das Tier verursacht werden.
Jegliches Verhalten muss von Respekt gegenüber den Tieren und den anwesenden Personen geprägt sein. Das Füttern von Hunden innerhalb des Auslaufs ist untersagt.
Um die Hygiene und Sauberkeit des Auslaufs zu gewährleisten, müssen die Hundebesitzer/Halter über eine geeignete Ausrüstung zum Aufsammeln von Hundekot verfügen und diesen in den dafür vorgesehenen Behältern auf dem Gelände entsorgen.
Besitzer/Fahrer unter 14 Jahren dürfen den Bereich nur in Begleitung ihrer Eltern betreten. Maximal 6 Hunde dürfen sich gleichzeitig in dem Gebiet aufhalten.
12. RESPEKT FÜR DIE UMWELT
Alle Abfälle müssen in den entsprechenden Behältern (Plastik, Glas, Papier, trocken/organisch nass) entsorgt werden, die in den ökologischen Bereichen des Campingplatzes aufgestellt sind. Insbesondere ist es verboten, Abfälle wegzuwerfen, umweltschädliche Stoffe im Boden und in der Kanalisation zu verteilen oder sperrige Stoffe in die Bäder und Waschbecken zu bringen. Die Gäste müssen die von ihnen genutzten Räume stets sauber halten.
Der Zutritt zum Campingplatz setzt die Akzeptanz und die vollständige Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen voraus, die nach Ermessen der Direktion durch weitere Regeln ergänzt werden können, um das Funktionieren des Campingplatzes und/oder die Sicherheit der Gäste zu verbessern. Das Personal des Campingplatzes ist verpflichtet, auf die Einhaltung dieser Ordnung zu achten und die Direktion über jeden Verstoß zu informieren. Die Nichteinhaltung der Vorschriften durch die Gäste stellt einen ausreichenden Grund für ihren Ausschluss dar.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Camping Village San Michele.
Ein 25 qm großes, gemauertes Einzimmerwohnung mit französischem Doppelbett, Kochnische, Bad und 10 qm großen Veranda mit Tor.
Eine 29 qm große Wohnung mit einem Schlafzimmer mit Doppelbett, Kochnische, Bad und einer 10 qm großen Veranda mit Tor.
Eine 30 qm große Villa mit einem Schlafzimmer mit Doppelbett, einem Sofa, Kochnische, Bad und einer 10 qm großen Veranda mit Tor.
Ein 22 qm großes Mobilheim mit Schlafzimmer mit französischem Bett, einem Einzelbett im Wohnzimmer, Kochnische, Bad, einer 10 qm großen Veranda und kleinen privaten Garten.
Ein 30 qm großes Mobilheim mit einem Schlafzimmer mit Doppelbett, Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten, Kochnische, Bad, 8 qm großen Veranda und kleinen privaten Garten.
Eine 35 qm große, Wohnung mit einem Schlafzimmer mit Doppelbett, zwei Einzelbetten im Wohnzimmer, Kochnische, einem Badezimmer und einer 10 qm großen Veranda mit Tor.
Eine 45 qm große Villa mit einem Schlafzimmer mit Doppelbett, einem Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten, optionalen Zusatzbett, Kochnische, Bad, einer 10 qm großen Veranda und einem privaten Garten mit Berbecue.
Eine 55 qm große gemauerte Villa mit zwei Doppelzimmern, einem Bett mit Kommode und einem zweiten ausziehbaren Bett im Wohnzimmer, Kochnische, Bad und einer 15 qm großen Veranda.
Wohnwagen (max. 4 Pax) auf einem natürlich beschatteten Grundstück, ganz in der Nähe der Sanitäranlagen (max. 25 m). Ausgestattet mit einer 12 qm großen Holzveranda mit ausgestatteter Küchenzeile.